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Reiner Dahmann Immobilien - IVD
Bachstraße 85
50354 Hürth
Tel.: 0 22 33 / 965 - 110
Fax: 0 22 33 / 965 - 108
info@dahmann-immo.de
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag
09:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 Uhr - 17:00 Uhr
Samstag 09:00 Uhr - 13:00 Uhr
Besichtigungstermine nach Absprache auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.

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Wir honorieren Ihren Hinweis
Wenn Sie jemanden in Ihrer Bekanntschaft oder Nachbarschaft haben, der ein Grundstück, eine Wohnung oder ein Einfamilien- bzw. Mehrfamilienhaus im Rhein-Erft-Kreis verkaufen oder gerne auch vermieten möchte und einen kompetenten Partner sucht, dann bieten wir Ihnen für Ihren Hinweis im Erfolgsfall* 10% unserer Vermittlungsprovision an.
Bitte geben Sie neben Ihren Daten auch die Kontaktdaten zum Eigentümer und, soweit bekannt, die Daten zum Objekt an.
Wenn Sie uns ein Objekt benennen möchten, so füllen Sie bitte unser Kontakt-Formular aus. Sie erhalten von uns innerhalb von zwei Werktagen eine Eingangsbestätigung sowie eine Information darüber, ob wir das Objekt bereits kennen. Natürlich erreichen Sie uns auch jederzeit telefonisch unter 02233-965 110. Ein persönlicher Gesprächstermin kann jederzeit vereinbart werden.
Selbstverständlich behandeln wir Ihren Tipp wenn Sie möchten absolut diskret und anonym. Wir werden uns nach Eingang Ihrer Daten telefonisch oder per E-Mail mit Ihnen in Verbindung setzen, damit die weitere Vorgehensweise abgestimmt und festgelegt werden kann.
Klicken Sie hier für unser Kontakt-Formular
Hinweis für Personenkreise, die einem Standrecht unterliegen, wie z.B. Rechtsanwälte und Steuerberater:
Wir weisen vorsorglich und ausdrücklich darauf hin, dass vorstehendes Angebot nicht an Personen gerichtet ist, die in einem besonderen Vertrauensverhältnis zu Ihren Kunden/Mandanten stehen, bzw. denen es standrechtlich untersagt ist ‚Tipp'provisionen zu berechnen. Selbstverständlich freuen wir uns aber über jede Empfehlung aus diesem Personenkreis, die ohne Beteiligungsmöglichkeit an unserer Provision zustande kommt.
* Voraussetzung hierfür ist, dass ein Miet- bzw. Kaufvertrag abgeschlossen werden konnte.
